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Dirk Köpcke
Schornsteinfegermeister

zertifizierter Brandschutztechniker (TÜV-Süd)
Ihr Berater für Umweltschutz & Brandsicherheit

 

Sie befinden sich hier:

Gas-Hausschau

Schäden frühzeitig erkennen. Wir bringen Sie auf die sichere Seite!


Brandschutztechnische Beratung:

  • privat-und öffentlich-rechtliche Brandschau im Sinne des Brandschutzgesetzes der Länder
  • Brandschutzbeauftragter in Betrieben und Einrichtungen (extern)
  • Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung
  • Mitarbeit bei Brandschutzkonzepten für Wohnbebauung
  • Erstellung und Anbringung der Brandschutzordnung A und B, mit Kennzeichnung von Fluchtwegen, Notausgängen usw.
  • Installation und Wartung von hochwertigen Rauchwarnmeldern, mit Installationszertifikat für Ihre Hausratversicherung und 10 Jahren Garantie,  schlafen Sie ruhig und sicher und vertrauen sie einem Profi
  • Prüfung von Feuerabschlüssen, wie Brandschutz-Türen und Tore und Brandschutzklappen in Leitungen und Kanäle
  • Prüfung und Instandhaltung von Rauch-und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Prüfung und Instandhaltung  von Feuerlöschern jeder Art und Größe (Brandschutz Heimlich Kundendienst Dirk Köpcke)
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern nach BGR 133

CO-Warnmelder

Schützen Sie sich und Ihre Familie
zuverlässig vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen.

Gasdichtheit

Achten Sie auf Ihre Sicherheit. Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen nach TRGI.

Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht

Warum Sie einen Rauchwarnmelder besitzen sollten bzw. besitzen müssen.

Schornsteinfeger für den Erhalt von Bienen:

Honig von der Insel Rügen!
Rügenbiene steht für leidenschaftliche Honigfreude
und ökologische Verbesserung unserer Umwelt.





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  • Prüfung und Instandhaltung  von Feuerlöschern jeder Art und Größe (Brandschutz Heimlich Kundendienst DirkKöpcke)
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern nach BGR 133
  • Ausrüstung in privaten u. betrieblichen Bereichen mit Feuerlöschern
  • Erläuterung der Funktion von Feuerlöschern
  • Fachgemäße Dokumentation nach Wartung der Feuerlöscher (siehe rechts!)

Jährlichen Kontrolle von Brandschutztüren

Wir überprüfen jährlich die Brandschutztüren.

Nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel §§ 28, 29 UVV-Unfallverhütungsvorschrift, §§ 24, 120a der Gewerbeordnung, §§ 9, 10 und 11 der Arbeitsstättenverordnung und insbesondere gemäß der „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ BGR 232 (alt ZH 1/494) müssen Anlagen im mindestens einmal jährlich von einem *Sachkundigen auf sicherheitstechnische Funktionen geprüft werden.

Aber auch moderne Feuer-/Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer unter Umständen lebensrettenden Funktion regelmäßiger Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt nach § 14 der LBO MV dem Eigentümer/Betreiber der Immobilie

Hausbesitzer und Hausverwaltungen*

* beinhaltet alle gesetzlich notwendigen Tätigkeiten nach Kehr- und Überprüfungsordnung.


 
 
 


  Rauchmelder retten Leben!